Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-22, 2 SsOWi 200/02

2 SsOWi 200/02Obergericht22.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 SsOWi 200/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: 2 SsOWi 200/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0522.2SSOWI200.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, wobei die Feststellungen jedoch inso-weit aufrechterhalten bleiben, als das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde gedauert hat.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.

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