15 W 177/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-21, 15 W 177/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-21, 15 W 177/02
15 W 177/02Obergericht21.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 177/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-21
Aktenzeichen: 15 W 177/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0521.15W177.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, daß die Anordnung der Fortdauer der Abschiebungshaft des Betroffenen durch den angefochtenen Beschluß des Landgerichts rechtswidrig war.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Betroffenen im Verfahren der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde findet nicht statt.
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