Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-21, 15 W 177/02

15 W 177/02Obergericht21.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 177/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-05-21

Aktenzeichen: 15 W 177/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0521.15W177.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Anordnung der Fortdauer der Abschiebungshaft des Betroffenen durch den angefochtenen Beschluß des Landgerichts rechtswidrig war.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Betroffenen im Verfahren der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde findet nicht statt.

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