9 UF 30/99•Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-14, 9 UF 30/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 30/99 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 9 UF 30/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0514.9UF30.99.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. August 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Die erstinstanzliche Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
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