Oberlandesgericht Hamm, 2002-05-14, 9 UF 30/99

9 UF 30/99Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 30/99 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 9 UF 30/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0514.9UF30.99.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. August 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die erstinstanzliche Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

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