24 U 87/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-30, 24 U 87/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 87/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-30
Aktenzeichen: 24 U 87/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0430.24U87.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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