11 WF 1/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-12, 11 WF 1/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-12
Aktenzeichen: 11 WF 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0412.11WF1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Warendorf vom 24.10.2001 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin X in U Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie die Abänderung des Vergleichs vom 30.05.2001 (9 F 215/01 AG Warendorf) dahin erstrebt, dass sie in der Zeit vom 01.10.2001 - 28.02.2002 nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet; Gerichtskosten bleiben außer Ansatz.
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