3 WF 3/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-11, 3 WF 3/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 3/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-11
Aktenzeichen: 3 WF 3/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0411.3WF3.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluß aufgehoben.
Das Familiengericht hat erneut über die Prozeßkostenhilfe zu entscheiden.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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