Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-09, 10 W 1/02

10 W 1/02Obergericht09.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 1/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-09

Aktenzeichen: 10 W 1/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0409.10W1.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Dorsten vom 22. November 2001 wird zurückgewiesen.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Amts-gericht - Landwirtschaftsgericht - Dorsten zurückgegeben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dem Beteiligten zu 2) nach einem Geschäfts-wert von 1.917,34 Euro (3.750,- DM) auferlegt. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Landwirtschaftsgericht vorbehalten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.