10 W 1/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-09, 10 W 1/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-09
Aktenzeichen: 10 W 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0409.10W1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Dorsten vom 22. November 2001 wird zurückgewiesen.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Amts-gericht - Landwirtschaftsgericht - Dorsten zurückgegeben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dem Beteiligten zu 2) nach einem Geschäfts-wert von 1.917,34 Euro (3.750,- DM) auferlegt. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Landwirtschaftsgericht vorbehalten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.