3 Ss 209/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-04, 3 Ss 209/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-04, 3 Ss 209/02
3 Ss 209/02Obergericht04.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 209/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-04
Aktenzeichen: 3 Ss 209/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0404.3SS209.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gewährt.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der XI. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 05.11.2001 mit den zugrunde liegenden Fest-stellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.