4 UF 180/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-21, 4 UF 180/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-21, 4 UF 180/01
4 UF 180/01Obergericht21.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 180/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: 4 UF 180/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0321.4UF180.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Juni 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund teilweise wie folgt abgeändert und neu gefaßt.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 18.334,55 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2000 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 der Klägerin und zu 2/5 dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.