1 Ss OWi 148/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-19, 1 Ss OWi 148/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-19, 1 Ss OWi 148/02
1 Ss OWi 148/02Obergericht19.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 148/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 148/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0319.1SS.OWI148.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Siegen zurückverwiesen.
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