Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-19, 15 W 87/02

15 W 87/02Obergericht19.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 87/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-19

Aktenzeichen: 15 W 87/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0319.15W87.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landge-richt zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

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