Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-15, 9 UF 146/01

9 UF 146/01Obergericht15.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 146/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-15

Aktenzeichen: 9 UF 146/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0315.9UF146.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 11. April 2001 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Borken teilweise abge-ändert.

Die Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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