Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-11, 2 Ws 58/02

2 Ws 58/02Obergericht11.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 58/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-11

Aktenzeichen: 2 Ws 58/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0311.2WS58.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit dem Beschuldigten

unter der Nummer 3 die "Auflage" erteilt worden ist, sich jeder Tätigkeit als Steuerberater zu enthalten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit ent-

standenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.

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