28 U 147/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-07, 28 U 147/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-07, 28 U 147/01
28 U 147/01Obergericht07.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 147/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-07
Aktenzeichen: 28 U 147/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0307.28U147.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.07.2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten beträgt € 6.903,67.
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