Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-05, 28 U 121/01

28 U 121/01Obergericht05.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 121/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-05

Aktenzeichen: 28 U 121/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0305.28U121.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Juni 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.618,56 € (= 7.077,28 DM) nebst 4 %Zinsen aus 5.742,28 DM seit dem 29. 01. 2000, sowie aus 1.355,00 DM seit dem 07. 03. 2001 zu zahlen.

Im übrigen bleibt, bzw. wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.