9 U 205/00•Oberlandesgericht Hamm, 2002-03-01, 9 U 205/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 205/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-01
Aktenzeichen: 9 U 205/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0301.9U205.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Arnsberg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.185,77 EUR nebst 4 % Zinsen seit 21. Mai 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung und An-schlussberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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