3 U 117/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-27, 3 U 117/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 117/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-27
Aktenzeichen: 3 U 117/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0227.3U117.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. März 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch die unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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