Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-27, 30 U 135/01

30 U 135/01Obergericht27.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 135/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-27

Aktenzeichen: 30 U 135/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0227.30U135.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Mai 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, über die erstinstanzlich ausgeurteilten 9.399,99 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02. Juni 2000 hinaus, an die Klägerin weitere 5.419,69 EUR (10.600,01 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 05. Juli 2000 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Berufung zurückge-wiesen; die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt jeweils unter 20.000,00 EUR.

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