Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-19, 2 UF 337/00

2 UF 337/00Obergericht19.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 337/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-19

Aktenzeichen: 2 UF 337/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0219.2UF337.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Klägers und die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 25. Mai 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 7/10 dem Kläger und zu 3/10 der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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