Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-18, 23 W 247/01

23 W 247/01Obergericht18.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 247/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-18

Aktenzeichen: 23 W 247/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0218.23W247.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.

Die Sache wird an das Amtsgericht Dortmund - Grundbuchamt - als Voll-streckungsgericht zur Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers vom 20.03.2001 abgegeben.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden niedergeschlagen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis zu 300 EUR trägt der Antragsteller.

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