22 W 65/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-14, 22 W 65/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 W 65/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-14
Aktenzeichen: 22 W 65/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0214.22W65.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin vom 6.12.2001 gegen den Beschluß des Landgerichts Detmold vom 16.11.2001 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 20.451,68 €.
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