2 BL 7/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-13, 2 BL 7/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 BL 7/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-13
Aktenzeichen: 2 BL 7/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0213.2BL7.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
I.
Bezüglich des Beschuldigten P wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Hagen vom 23. Januar 2002 - 67 Gs 88/02 - aufgehoben, weil der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht mehr besteht.
II.
Hinsichtlich des Beschuldigten U wird der Haftbefehl des Landgerichts Hagen vom 22. August 2001 - 71 Qs 80/01 - aufgehoben, weil es an einem wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO fehlt.
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