Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-12, 4 U 79/02

4 U 79/02Obergericht12.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 79/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-12

Aktenzeichen: 4 U 79/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0212.4U79.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Der Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr für das Mittel "Q" mit dem Hinweis auf dessen fettreduzierende Wirkung, insbesondere zu werben:

1.1 "Fettabbau"

1.2 "So kriegen Sie Ihr Fett weg".

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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