2 Ss 913/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-08, 2 Ss 913/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-08, 2 Ss 913/01
2 Ss 913/01Obergericht08.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 913/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-08
Aktenzeichen: 2 Ss 913/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0208.2SS913.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird sowohl bezüglich des Angeklagten I als auch bezüglich des Angeklagten E mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung - Jugendrichter - des Amtsge-richts Recklinghausen zurückverwiesen.
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