Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-08, 2 Ss 836/01

2 Ss 836/01Obergericht08.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 836/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-08

Aktenzeichen: 2 Ss 836/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0208.2SS836.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen auf-gehoben, soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, be-gangen am 25. Mai 2000, verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückverwiesen.

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