Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-06, 20 U 151/01

20 U 151/01Obergericht06.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 151/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-06

Aktenzeichen: 20 U 151/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0206.20U151.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, falls nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die schriftliche, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Europäischen Union für Bankgeschäfte zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.