Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-05, 7 WF 20/02

7 WF 20/02Obergericht05.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 20/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-05

Aktenzeichen: 7 WF 20/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0205.7WF20.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird dahin geändert, daß der Streitwert für die erste Instanz 9.050,00 DM beträgt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§ 25 Abs. 4 GKG).

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