Oberlandesgericht Hamm, 2002-02-04, 6 U 130/01

6 U 130/01Obergericht04.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 130/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-04

Aktenzeichen: 6 U 130/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0204.6U130.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren materiellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 29.04.2000 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, ferner alle weiteren immateriellen Schäden.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin der Klägerin trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: unter 5.000,00 Euro.

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