Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-24, 2 Ws 7/02

2 Ws 7/02Obergericht24.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 7/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-24

Aktenzeichen: 2 Ws 7/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0124.2WS7.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 10. Dezember 2001 wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt, aufgehoben.

Der Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 28. März 1996 wird für zulässig erklärt.

Der Antrag, gem. § 360 Abs. 2 StPO Strafaufschub zu gewähren, wird zurückgewiesen.

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