Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-23, 3 U 16/01

3 U 16/01Obergericht23.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 16/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-23

Aktenzeichen: 3 U 16/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0123.3U16.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. November 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits­leistung von € 13.000,- abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicher­heit in derselben Höhe leisten, die auch durch eine unbefristete und unbe­dingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffent­lichen Sparkasse erbracht werden kann.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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