3 U 16/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-23, 3 U 16/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 16/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-23
Aktenzeichen: 3 U 16/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0123.3U16.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. November 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von € 13.000,- abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die auch durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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