Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-22, 24 U 91/01

24 U 91/01Obergericht22.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 91/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-22

Aktenzeichen: 24 U 91/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0122.24U91.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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