15 W 413/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-21, 15 W 413/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-21, 15 W 413/01
15 W 413/01Obergericht21.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 413/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-21
Aktenzeichen: 15 W 413/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0121.15W413.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit die Beteiligten mit ihrem Rechtsmittel den Antrag verfolgen, das Grundbuchamt zur Eintragung des Ver-sorgungs- und Entsorgungsleitungsrechts entsprechend der Bewilligung vom 22.08.2001 anzuweisen.
Im übrigen wird die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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