3 U 215/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-18, 3 U 215/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 215/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 3 U 215/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0118.3U215.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
wird der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Berufungs-instanz zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht er-stattet.
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