20 U 108/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-18, 20 U 108/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-18, 20 U 108/01
20 U 108/01Obergericht18.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 108/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 20 U 108/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0118.20U108.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. April 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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