Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-17, 27 U 150/01

27 U 150/01Obergericht17.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 150/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-17

Aktenzeichen: 27 U 150/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0117.27U150.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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