Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-14, 3 U 76/01

3 U 76/01Obergericht14.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 76/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-14

Aktenzeichen: 3 U 76/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0114.3U76.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Februar 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 € abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbringen können.

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