Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-09, 20 U 84/01

20 U 84/01Obergericht09.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 84/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-09

Aktenzeichen: 20 U 84/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0109.20U84.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 20.03.2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und so neu gefaßt:

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 03. August 1999 (AZ: 3 O 143/99) wird in Höhe eines Betrages von 198,86 DM für unzulässig erklärt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.