Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-09, 12 U 146/00

12 U 146/00Obergericht09.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 146/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-09

Aktenzeichen: 12 U 146/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0109.12U146.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Das am 21.09.2001 verkündete Versäumnisurteil des Senats wird aufrechter-halten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Streithelfer aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beklagte und der Streithelfer können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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