4 W 163/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-08, 4 W 163/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 163/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-08
Aktenzeichen: 4 W 163/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0108.4W163.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Veranlassung der Kostenerstattung an das Landgericht Bielefeld zurückgege-ben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Kosten im übrigen nach einem Wert von 25.570,22 Euro trägt die Gläubi-gerin.
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