Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-08, 4 W 163/01

4 W 163/01Obergericht08.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 163/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-08

Aktenzeichen: 4 W 163/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0108.4W163.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Veranlassung der Kostenerstattung an das Landgericht Bielefeld zurückgege-ben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kosten im übrigen nach einem Wert von 25.570,22 Euro trägt die Gläubi-gerin.

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