15 W 287/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-03, 15 W 287/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-03, 15 W 287/01
15 W 287/01Obergericht03.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 287/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-03
Aktenzeichen: 15 W 287/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0103.15W287.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 2) und 3) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde.
Sie haben die in dieser Instanz den Beteiligten zu 1) entstandenen außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.