Oberlandesgericht Hamm, 2002-01-03, 15 W 287/01

15 W 287/01Obergericht03.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 287/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-03

Aktenzeichen: 15 W 287/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0103.15W287.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) und 3) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde.

Sie haben die in dieser Instanz den Beteiligten zu 1) entstandenen außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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