Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-28, 6 W 59/01

6 W 59/01Obergericht28.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 W 59/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-28

Aktenzeichen: 6 W 59/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1228.6W59.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 3);

außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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