15 W 170/02•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-28, 15 W 170/02
Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-28, 15 W 170/02
15 W 170/02Obergericht28.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 170/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-28
Aktenzeichen: 15 W 170/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1228.15W170.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Grundbuchamtes vom 22.11.2001 werden aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, in Abt. II des Grundbuchs zugunsten des Beteiligten zu 2) einen Amtswiderspruch gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümerin in Erbengemeinschaft neben dem Beteiligten zu 2) einzutragen.
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