Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-28, 15 W 170/02

15 W 170/02Obergericht28.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 170/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-28

Aktenzeichen: 15 W 170/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1228.15W170.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Grundbuchamtes vom 22.11.2001 werden aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, in Abt. II des Grundbuchs zugunsten des Beteiligten zu 2) einen Amtswiderspruch gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümerin in Erbengemeinschaft neben dem Beteiligten zu 2) einzutragen.

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