24 U 25/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-20, 24 U 25/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 25/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 24 U 25/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1220.24U25.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Januar 2000 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 13.390,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.09.2001 zu zahlen, sowie weitere 116,00 DM Zug um Zug gegen Beseitigung der Undichtigkeiten an der nördlichen Eckverbindung der Kunststoffdachrinne am Hause des Klägers.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien beträgt weniger als 60.000,00 DM.
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