6 UF 60/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-19, 6 UF 60/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 60/01 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 6 UF 60/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1219.6UF60.01.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 15. Dezember 2000 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht- Blomberg in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (unter Ziffer III. des Urteilstenors) und zum Zugewinnausgleich (unter Ziffer IV. des Urteilstenors) teilweise wie folgt abgeändert:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Ehescheidung monatlich 1.051,- DM nachehelichen Unterhalt zu zahlen, zahlbar monatlich im voraus zuzüglich 4% Zinsen ab jeweiliger Fälligkeit.
Der Anspruch der Antragstellerin auf Zugewinnausgleich wird abgewiesen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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