12 W 20/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-19, 12 W 20/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 W 20/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 12 W 20/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1219.12W20.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 15.06.2001 wird abgeändert.
Der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 48.727,60 DM festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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