Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-19, 12 W 20/01

12 W 20/01Obergericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 W 20/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: 12 W 20/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1219.12W20.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 15.06.2001 wird abgeändert.

Der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 48.727,60 DM festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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