4 U 143/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-13, 4 U 143/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 143/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-13
Aktenzeichen: 4 U 143/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1213.4U143.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 1.August 2001 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer –Kammer für Handelssachen- des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 25. April 2001 wird bestätigt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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