3 U 57/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-12, 3 U 57/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 57/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-12
Aktenzeichen: 3 U 57/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1212.3U57.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das zuvor genannte Urteil abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten zu 1) durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM und die Vollstreckung durch die Beklagten zu 2) - 7) durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.