Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-10, 31 U 103/99

31 U 103/99Obergericht10.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 103/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-10

Aktenzeichen: 31 U 103/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1210.31U103.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 18. März 1999 wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten der Berufung und der Revision werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM nicht.

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