23 U 25/01•Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-06, 23 U 25/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 U 25/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-06
Aktenzeichen: 23 U 25/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1206.23U25.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. April 2001 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Der Vollstreckungsbescheid gegen die Beklagte zu 2) vom 02. Mai 2000 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, daß die Beklagte zu 2) zur Zahlung von 14.036,00 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 07. April 2000 verurteilt bleibt. Darüber hinaus wird die Beklagte zu 2) verurteilt, 5 % Zinsen aus 14.036,00 DM vom 19. November 1999 bis zum 06. April 2000 zu zahlen.
Die Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten, die durch die Verfahren auf Erlaß der Vollstreckungsbescheide gegen die Beklagte zu 1) und gegen die Beklagte zu 2) entstanden sind; diese tragen die Beklagten.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 2) auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte zu 2) in Höhe von 14.036,00 DM.
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