Oberlandesgericht Hamm, 2001-12-04, 9 U 102/01

9 U 102/01Obergericht04.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 102/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-04

Aktenzeichen: 9 U 102/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1204.9U102.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. März 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM abzuwenden, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 70.000,00 DM.

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